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Energieausgleich und Terminvereinbarung

Gerne informiere ich Sie bei einem kostenlosen Telefongespräch über alle für Sie wichtigen Details und beantworte Ihnen noch offene Fragen. Hierbei können wir heraus finden, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten stimmig ist.

Für das Erstgespräch benötigen wir 90 Minuten.

Preise

Hypnose

Nichtraucherhypnose 350€
Angstfrei Leben Hypnose 2x60min 240€
Wunschgewicht Hypnose individuelle Paketanfrage

Therapien

60 Minuten Therapiezeit 120€
90 Minuten Therapiezeit 180€

Mein Angebot für eine Einzeltherapie für gesetzlich Krankenversicherte

Aufgrund der hohen Wartezeiten auf einen kassenzugelassenen Psychotherapeutenplatz (ca. 6-8 Monate) biete ich gesetzlich Krankenversicherten bis zum Antritt einer Kassentherapie eine Überbrückung an. Zur Entlastung Ihrer Situation können wir sofort mit einer Therapie beginnen.

Die Erfahrung zeigt, dass wir ca. 6-10 Sitzungen benötigen, um Sie zu stabilisieren und Ihre Symptome deutlich zu minimieren.

Stundensatz: 80, - Euro (60 Minuten)

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Therapie leider nicht, da ich über keine Kassenzulassung verfüge, somit müssen die Kosten hierfür privat aufgewendet werden.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen ersetzten das Honorar des Therapeuten, wenn der Versicherungsvertrag Entsprechendes beinhaltet. Ich empfehle, dies vor Behandlungsbeginn mit der Versicherung abzuklären. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Erstattungshöhe und die Kostenübernahmevoraussetzungen

Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzen

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Absage von Terminen

Therapietermine bitte 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls müssen wir die Therapiestunde in Rechnung stellen.

Die Zahlung für alle aufgelisteten Angebote sind jeweils im Anschluss an die Sitzung zu entrichten. Der Energieausgleich für die Kompaktangebote werden in voller Höhe nach der ersten Sitzung fällig.